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Bundesverwaltungsgericht
Urteil: Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand

Der Freistaat Bayern muss die in seinen Dienstgebäuden angebrachten Kreuze nicht entfernen.

    Bayern, München: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, steht bei einem Besuch in einer Schulklasse. Im Hintergrund hängt ein Kreuz an der Wand.
    Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteil zu Kreuzerlass in Bayern. (Sven Hoppe/dpa)
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zur Begründung hieß es, die Klage auf Aufhebung des sogenannten Kreuz-Erlasses sei unzulässig. Die Vorschrift sei eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung.
    Damit würden keine Rechte der Kläger verletzt. Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern als Kläger sah mit der Anordnung die Weltanschauungsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt.
    Ministerpräsident Söder hatte 2018 den Kreuz-Erlass auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.
    Diese Nachricht wurde am 19.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.