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Berlin
Urteil: "Mohrenstraße" darf umbenannt werden

Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

    Auf dem Straßennamen sind die letzten drei Buchstabe mit weißer Farbe übermalt.
    Unbekannte haben das Straßenschild teilweise übermalt. (imago images / Christian Spicker)
    Seine erste Kammer wies die Klage eine Anwohners zurück, der ebenso wie sechs weitere Kläger die Umbenennung in Anton-Wilhelm-Amo-Straße auf juristischem Weg verhindern wollte. Diese Maßnahme hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 beschlossen. Die Anwohner beanstandeten eine nicht ausreichende Beteiligung an dem Verfahren. Auch berücksichtige die Umbenennung die Historie der Namensgebung nicht ausreichend, so die Klageschrift.
    Das Verwaltungsgericht urteilte nun aber, der Kläger habe kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren. Dem Bezirksamt stehe bei Entscheidungen dieser Art ein weites Ermessen zu.
    Weiter erklärte das Gericht, es sei nicht völlig unvertretbar, der Entscheidung zur Umbenennung einen in jüngerer Zeit eingetreten Wandel an Anschauungen zugrundezulegen. Die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen werde heutzutage teilweise als anstößig empfunden. Bei seiner Entscheidung habe das Bezirksamt damit das Willkürverbot nicht verletzt.
    Gegen das Urteil ist eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Klagen der sechs weiteren Anwohner wurden laut Gericht bis zur Rechtskraft des Verfahrens ruhend gestellt.
    Anton Wilhelm Amo (1703- nach 1753) war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland.
    Az: (VG 1 K 102/22)
    Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.