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Bundesverfassungsgericht
Urteil: NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Die Nachfolgepartei der NPD - "Die Heimat" - wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
    Bundesverfassungsgerichtsurteil: "Die Heimat" wird von staatlicher Parteifinanzierung ausgeschlossen. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zur Begründung teilten die Richter in Karlsruhe mit, die Partei "Die Heimat" sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen, etwa für Parteispenden.
    Den Antrag, die NPD und mögliche Nachfolgeparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen, hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt. Es war das erste Verfahren dieser Art am Bundesverfassungsgericht. Grundlage ist eine Änderung im Grundgesetz nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017. Seitdem können Parteien unter Umständen auch dann staatliche Mittel entzogen werden, wenn sie nicht verboten sind. Der Zeitraum ist dabei auf sechs Jahre festgelegt.
    Die NPD hatte sich im vergangenen Juni in "Die Heimat" umbenannt.
    Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.