Archiv

Bundesverfassungsgericht
Urteil: NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Die Nachfolgepartei der NPD - "Die Heimat" - wird von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat im Verhandlungssaal Platz genommen. Im Vordergrund sind die leeren Plätze der Antragsgegner.
    Bundesverfassungsgerichtsurteil: "Die Heimat" wird von staatlicher Parteifinanzierung ausgeschlossen. (Uwe Anspach/dpa Pool/dpa)
    Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es gab damit einem Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt. Zur Begründung teilten die Richter in Karlsruhe mit, die Partei "Die Heimat" sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu bekämpfen. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen, etwa für Parteispenden. Es war das erste Verfahren dieser Art am Bundesverfassungsgericht.
    Die SPD-Vorsitzende Esken sagte der "Funke Mediengruppe", das Urteil werde in der Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Gefahr von heute hilfreich sein. Bundesinnenministerin Faeser erklärte in Berlin, von der Entscheidung gehe das klare Signal aus, dass der demokratische Staat keine Verfassungsfeinde finanziere. Die Grünen-Politikerin Mihalic sagte der "Rheinischen Post", die Entscheidung zeige die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Aus Sicht des bayrischen Innenministers Herrmann von der CSU zeigt der Richterspruch, dass es auch unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege gibt, sich gegen Verfassungsfeinde zu stellen.
    Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.