Meinungsfreiheit
Urteil: Post zu ehemaliger Bundesinnenministerin Faeser nicht verleumdend - Journalist freigesprochen

Der Chefredakteur eines rechten Onlineportals ist im Berufungsverfahren zu einem Online-Post über die frühere Bundesinnenministerin Faeser vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden.

    Auf dem Tisch des Angeklagten liegt ein Blatt mit der Aufschrift „Kampf um die Meinungsfreiheit Bendels vs Faeser Runde 2“.
    Urteil aufgehoben: Post zu Faeser nicht diffamierend. (picture alliance/dpa/Daniel Vogl)
    Das Landgericht Bamberg hob eine Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zur Begründung hieß es, der Beitrag sei im Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, es handle sich nicht um eine Schmähkritik.
    Der Journalist hatte im Februar 2023 auf der Plattform X eine Foto-Montage von Faeser gepostet. Darauf hielt die SPD-Politikerin ein Schild in der Hand, auf dem stand "Ich hasse die Meinungsfreiheit".
    Diese Nachricht wurde am 14.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.