
Der dritte Strafsenat in Karlsruhe änderte den Schuldspruch zwar im Detail. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Jahr 2023 für schuldig befunden, Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen verübt zu haben. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen die Entscheidung Revision ein.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.