
Der Anwalt der Buchhandlung teilte mit, Weimer habe gegen einen Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts dazu keine Rechtsmittel eingelegt. Damit sei die Entscheidung von Ende April zur Unterlassung rechtskräftig. Als Begründung hieß es, die Äußerung Weimers verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen. Für die Bewertung des Kulturstaatsministers existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.
Das Geschäft war Anfang des Jahres zusammen mit zwei weiteren von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. Weimer führte damals als Begründung an, wenn der Staat Preise vergebe und Steuergelder einsetze, dann könne er das nicht bei "politischen Extremisten" tun.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
