Buchhandlungspreis
Urteil rechtskräftig: Kulturstaatsminister Weimer darf Buchhandlung nicht mehr extremistisch nennen

Kulturstaatsminister Weimer darf die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" nicht mehr als politische Extremisten bezeichnen. Der Anwalt der Buchhandlung teilte mit, Weimer habe gegen einen Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts dazu keine Rechtsmittel eingelegt.

    Wolfram Weimer spricht bei einer Pressekonferenz.
    Kulturstaatsminister Weimer (dpa / picture alliance / Fabian Sommer)
    Damit sei die Entscheidung von Ende April zur Unterlassung rechtskräftig. Als Begründung hieß es, die Äußerung Weimers verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen. Für die Bewertung des Kulturstaatsministers existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.
    Das Geschäft war Anfang des Jahres zusammen mit zwei weiteren von der Preisträgerliste des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen worden. Weimer führte damals als Begründung an, wenn der Staat Preise vergebe und Steuergelder einsetze, dann könne er das nicht bei "politischen Extremisten" tun.
    Weitere Klagen der Buchhandlungen gegen eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz und den Ausschluss vom Buchhandlungspreis werden vor Gerichten in Köln und Berlin fortgeführt.
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.