
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision zurück. Damit sei ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Ausweisung des tunesischen Staatsangehörigen rechtskräftig, heißt es in einer Mitteilung. Der seit 2001 in Deutschland lebende Mann hat nach Erkenntnissen der Justiz als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen in Predigten zum bewaffneten Kampf aufgerufen und Hass gegen Juden geschürt.
Die Bremer Innenbehörde ordnete 2021 die Ausweisung an, weil er nach ihrer Auffassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdete.
Diese Nachricht wurde am 29.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.