
Es entschied in Leipzig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein entsprechendes nationales Aktionsprogramm erarbeiten muss. Dieses müsse geeignet sein, den Nitrat-Eintrag derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm pro Liter enthalte, so die Richter. Dieser Wert wird in Deutschland derzeit vielfach überschritten.
Das Gericht verwies darauf, dass die EU den Bund schon seit 2017 verpflichte, ein Aktionsprogramm zu erarbeiten. Es gab mit seinem Urteil der Deutschen Umwelthilfe Recht, die gegen die Regierung geklagt hatte. Die Organisation bezeichnete die Entscheidung als einen "historischen Erfolg für sauberes Wasser". Für den Mensch gilt eine längere Aufnahme von Nitrat durch das Grundwasser als gesundheitlich problematisch.
Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen. Auch dieses Verfahren war von der Deutschen Umwelthilfe in Gang gesetzt worden.
(Az,: BVerwG 10 C 1.25)
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.