
Das Geld muss an eine missbrauchsbetroffene Angestellte des Bistums entrichtet werden, wie das örtliche Arbeitsgericht entschied. Ackermann hatte demnach in einer Videokonferenz im vergangenen März den Klarnamen der Frau genannt, die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannt ist. Der Sachverhalt sei unstrittig, erklärte die Richterin Thum. - Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Sie macht geltend, durch die Nennung ihres wahren Namens erneut traumatisiert worden zu sein.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.