
Das Geld muss an eine missbrauchsbetroffene Angestellte des Bistums entrichtet werden, wie das örtliche Arbeitsgericht entschied. Ackermann hatte demnach in einer Videokonferenz im vergangenen März den Klarnamen der Frau genannt, die bis dahin nur unter ihrem Pseudonym Karin Weißenfels aufgeführt wurde. Die Frau war vor als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Sie macht geltend, durch die Nennung ihres wahren Namens erneut traumatisiert worden zu sein.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.