
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll bei der Bundestagswahl 2025 angewendet werden. Durch sie soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden. Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein.
Gegen das Gesetz sind neben der Partei Die Linke auch CDU und CSU vorgegangen. Sollte die nur in Bayern antretende CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, käme sie nicht mehr in den Bundestag, auch wenn ihre Kandidaten zahlreiche Wahlkreise im Freistaat gewinnen würden.
"Der Spiegel" berichtet unter Berufung auf eine geleakte PDF-Datei, dass Richter die Reform in Teilen verworfen haben. Demnach soll die Grundmandatsklausel bei der nächsten Bundestagswahl weiter gelten. Bei der Datei handelt es sich um eine authentisch wirkende schriftliche Fassung des Urteils, die zwischenzeitlich auf dem Server des Bundesverfassungsgerichts abrufbar war, aber inzwischen gelöscht wurde.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.