Bundesverfassungsgericht
Urteil zu neuem Wahlrecht erwartet - Reform soll teils gekippt werden

Im Streit um die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute sein Urteil verkünden.

    Symbolbild: Leerer Plenarsaal des Deutschen Bundestags vor einer offiziellen Plenardebatte
    Die von SPD, Grünen und FDP beschlossene Wahlrechtsreform stößt auf Kritik. Einige Parten fürchten um ihre Sitze im Bundestag. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Bereits vor dem offiziellen Termin war am späten Abend ein Dokument mit dem Text der Verkündung im Internet zu finden. Demzufolge wollen die Karlsruher Richter die Reform in Teilen verwerfen. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll bei der nächsten Bundestagswahl weiter gelten. Die Datei war zwischenzeitlich auf dem Server des Bundesverfassungsgerichts abrufbar, wurde aber inzwischen gelöscht.
    Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll bei der Bundestagswahl 2025 angewendet werden. Durch sie soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden. Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein.
    Gegen das Gesetz sind neben der Partei Die Linke auch CDU und CSU vorgegangen. Sollte die nur in Bayern antretende CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, käme sie nicht mehr in den Bundestag, auch wenn ihre Kandidaten zahlreiche Wahlkreise im Freistaat gewinnen würden.
    Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.