
Bereits vor dem offiziellen Termin war am späten Abend ein Dokument mit dem Text der Verkündung im Internet zu finden. Demzufolge wollen die Karlsruher Richter die Reform in Teilen verwerfen. Grundsätzlich halten sie es wohl für vertretbar, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen, indem künftig allein die Zweitstimme entscheidend für die Zahl der Parlamentssitze einer Partei sein soll. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll jedoch offenbar weiter gelten. Diese garantiert, dass Parteien trotz Scheiterns an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag kommen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Regelung ist vor allem für Parteien wie die CSU und die Linke mitunter entscheidend. Sowohl Linke als auch CSU und CDU waren gegen die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung vorgegangen, die bei der Bundestagswahl 2025 angewendet werden soll.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.