
Wie der "Kölner Stadtanzeiger" berichtet, haben sowohl der Kläger als auch das Bistum auf Rechtsmittel verzichtet. Laut dem Urteil vom Juni war der Kläger in den 70er Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester missbraucht worden. Das Bistum wurde deshalb auch verpflichtet, Ersatz für künftige materielle Schäden zu leisten. Darunter fallen beispielsweise Behandlungskosten bei psychischen Schäden.
Der Fall ist ungewöhnlich, da der beschuldigte Geistliche bereits tot ist und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt sind. Der Anwalt des Betroffenen hatte auf die sogenannte Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution verwiesen. Bisher zahlt die katholische Kirche Betroffenen von sexualisierter Gewalt freiwillig sogenannte Anerkennungsleistungen, in der Regel zwischen 1.000 und 50.000 Euro.
Diese Nachricht wurde am 26.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.