
Die Insolvenzverwalterin eines verstorbenen Filmproduzenten erhält keine Tantiemen der Verwertungsgesellschaft. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts. Damit gehen die Ansprüche von mehr als einer halben Million Euro an eine von dem ebenfalls inzwischen verstorbenen Produzenten und Drehbuchautor, Seitz, gegründete Produktionsgesellschaft.
Geklagt hatte eine Insolvenzverwalterin, die den Nachlass eines 2017 verstorbenen Produzenten betreut. Dessen bereits 1985 geschlossene Firma hatte die acht Werke gemeinsam mit einem noch heute bestehenden Unternehmen produziert. In erster Instanz wies 2021 das Landgericht München I die Klage ab. Die Gemeinschaftswerke entstanden zwischen 1969 und 1974.
Die Filme mit Theo Lingen, Hansi Kraus oder Uschi Glas lockten vor über 50 Jahren Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer in die Kinos und werden noch heute vielfach gezeigt.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.