
Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst unter Auflagen weiter erscheinen konnte. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte mit einer Verfügung den Verlag aufgelöst. Die Kläger vertreten die Rechtsauffassung, dass das Verbot von Presse- und Medienunternehmen nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes erfolgen dürfe. Das Bundesinnenministerium begründete hingegen sein Verbot damit, dass sich "Compact"-Artikel gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.