
Konkret geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Tarifverträge einen geringeren Lohn vorsehen können, als ihn die Stammbelegschaft erhält. Geklagt hat eine Zeitarbeiterin, die im Auslieferungslager eines Einzelhandelsunternehmens gearbeitet hatte. Laut Zeitarbeits-Tarif erhielt sie mehr als vier Euro weniger pro Stunde als das Stammpersonal.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember entschieden, dass unterschiedliche Löhne nur dann zulässig sind, wenn den Leiharbeitnehmern im Gegenzug anderweitige Ausgleichsvorteile gewährt werden.