Europäischer Gerichtshof
Urteile des Internationalen Sportgerichtshofs Cas nicht verbindlich

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Stellung des Internationalen Sportgerichtshofs Cas geschwächt. Der EuGH entschied, dass Urteile des Cas von nationalen und EU-Gerichten überprüft werden können. Dies war bisher nur sehr eingeschränkt möglich.

    Der Schriftzug des Europäischen Gerichtshofs "Cour de justice de l'Union européenne" vor dem Gebäude des EuGH
    Der Europäische Gerichtshof, EuGH (dpa/Horst Galuschka)
    Die festgelegten Regelwerke im Sport wurden bislang weltweit einheitlich ausgelegt. Der Internationale Sportgerichtshof als oberste Instanz entschied etwa über Dopingsperren von Athletinnen und Athleten sowie über Teilnahmebedingungen für Wettkämpfe.
    Das oberste europäische Gericht war vom belgischen Fußballverein RFC Seraing angerufen worden. Dieser stritt mit dem Fußball-Weltverband vor dem Cas über eine Regel, die es Vereinen verbietet, Rechte an Spielern an Investoren zu verkaufen. Nach einem Urteil in dem Fall zweifelte die Klägerseite die Unabhängigkeit des Sportgerichtshofs an.
    Beobachter sprechen von einem "sporthistorischen Urteil". Es stärke die Rechte von Sportlern.
    Diese Nachricht wurde am 01.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.