
Das Gericht habe damit eine entsprechende Entscheidung des Bezirksgerichts in Washington aus dem Jahr 2022 bestätigt, wonach US-Gerichte dafür nicht zuständig seien.
Der Präsident der Stiftung, Parzinger sieht sich durch das Urteil bestätigt. Er vertritt seit langem die Auffassung, dass die Restitutionsklage auch in der Sache unbegründet sei, da der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war.
Der Welfenschatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. In dem seit 2008 dauernden Restitutionsverfahren geht es um mehr als 40 Objekte des ursprünglich viel umfangreicheren Schatzes, den das Welfenhaus 1929 verkauft hat. Einige Erben der jüdischen Händler, die 1935 den Schatz weiter verkauften, halten den Verkauf für NS-verfolgungsbedingt.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2023 im Programm Deutschlandfunk Kultur gesendet.