
Auch die eingereichte Klage gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin James wurde nicht angenommen. Das Gericht begründete seine Entscheidungen damit, dass die mit den Anklagen beauftragte Staatsanwältin Halligan nicht vom Justizministerium hätte eingesetzt werden dürfen. Damit seien die Verfahren eine "rechtswidrige Ausübung der Exekutivgewalt" und nichtig. Halligan war im September von Präsident Trump für den Posten nominiert worden. Ihr Vorgänger hatte sich geweigert, Strafverfahren gegen Comey und James einzuleiten. Das Weiße Haus kündigte inzwischen an, gegen die Klageabweisung juristisch vorzugehen.
Die Anwälte von Comey sehen sich mit der Klageabweisung in ihrer Kritik bestätigt, dass Trump Rache an ihrem Mandanten nehmen wollte.
Diese Nachricht wurde am 25.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
