
Das entschied ein US-Gericht im Monopolprozess gegen den Internetkonzern. Das Teilen von Daten soll konkurrierenden Suchmaschinen-Betreibern bei der Entwicklung ihrer Produkte helfen. Google teilte mit, man sei besorgt, dass die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigt werde. Dem Urteil zufolge muss der Konzern, anders als von der Regierung gefordert, weder seinen Chrome-Browser noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen. Die Suchmaschine von Google darf zudem weiterhin auf Smartphones als Voreinstellung installiert sein.
Vor gut einem Jahr hatte das Gericht geurteilt, dass Google ein Monopol bei der Internet-Suche habe und dieses mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidige. Im jetzigen Prozess ging es um die Konsequenzen daraus.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.