Biden sagte in einer Fernsehansprache im Weißen Haus, der Richterspruch sei eine Abkehr von jahrzehntelanger Rechtsprechung. Diese Entscheidung dürfe nicht das letzte Wort sein. Geklagt hatte eine Studentenorganisation gegen zwei amerikanische Universitäten. Nach der unter dem Stichwort "Affirmative Action" bekannten Praxis der vergangenen Jahrzehnte wurde die Hautfarbe bei der Vergabe von Studienplätzen berücksichtigt. Dies benachteilige Bewerber mit asiatischen Wurzeln, so die Kläger. Dem folgte das Oberste Gericht nun. Viele Universitäten hätten viel zu lange die Hautfarbe als "Prüfstein" angesehen. Auch wenn die Zulassungsverfahren mit guter Absicht eingeführt worden seien, verstießen sie gegen die Verfassung.
Die Förderung von ethnischen Minderheiten unter dem Begriff "Affirmative Action" ist seit Jahrzehnten ein Reizthema in den USA. Sie sollte die Vielfalt unter den Studierenden fördern.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.