Keine Körperverletzung
US-Rapperin Cardi B freigesprochen

Die bekannte US-Rapperin Cardi B muss keine Millionenentschädigung wegen Körperverletzung zahlen. Ein Gericht in Los Angeles sprach die Musikerin in einem Zivilprozess frei.

    Los Angeles: Cardi B kommt zur 67. Grammy-Verleihung.
    Cardi B wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. (Jordan Strauss / Invision / dpa / Jordan Strauss)
    Eine Frau hatte Cardi B vorgeworfen, sie bei einem Vorfall im Jahr 2018 mit ihren langen Fingernägeln im Gesicht gekratzt zu haben. Als Entschädigung wollte sie 24 Millionen US-Dollar von der Rapperin haben.
    Die heute 32-jährige Cardi B war damals mit ihrem ersten Kind schwanger, als sich der Vorfall ereignete. Nach Angaben der Klägerin seien die beiden Frauen aneinander geraten und Cardi B habe sie gekratzt, angespuckt und rassistisch beleidigt. Beide Frauen sind afro-amerikanischer Herkunft. Cardi B entgegnete vor Gericht, sie habe sich von der Klägerin massiv bedrängt gefühlt: Die Frau habe versucht, sie auf dem Weg in die Arztpraxis mit ihrem Handy zu filmen.
    Wie Cardi Bs Anwälte erklärten, habe die Rapperin sich sehr darum bemüht, ihre erste Schwangerschaft geheim zu halten, um sich vor "Boulevardpresse und Kritikern" zu schützen. Einen tätlichen Angriff stritt Cardi B, die mit bürgerlichem Namen Belcalis Marlenis Almanzar heißt, aber vehement ab. "Ich schwöre bei Gott und werde auch noch auf meinem Sterbebett sagen: Ich habe diese Frau nicht berührt", sagte sie nach dem Urteil. Die Geschworenen gaben der Rapperin Recht und wiesen die Entschädigungsforderung der Klägerin zurück.
    Diese Nachricht wurde am 04.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.