
Darunter ist auch China. Wie aus einer Mitteilung der Zoll- und Grenzschutzbehörde hervorgeht, gelten die Abgaben unter anderem nicht für Smartphones, Laptops, Festplatten und Speicherchips. Die Regelung tritt demnach rückwirkend zum 5. April in Kraft.
Besonders für Elektronik, die in China produziert wird, ist die Ausnahme von Bedeutung. Die Vereinigten Staaten verlangen inzwischen Zusatzzölle in Höhe von 145 Prozent auf Einfuhren aus China. Peking will seinerseits 125 Prozent auf amerikanische Waren erheben.
Diese Nachricht wurde am 13.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.