
Das Amtsgericht Hanau hielt den 77-Jährigen in dem Sammelverfahren in einer Vielzahl von Fällen für schuldig. So hatte er sich unter anderem einer in der Nähe wohnenden Angehörigen eines Anschlagsopfers trotz Verbots immer wieder genähert. Außerdem hatte er Menschen mit Migrationshintergrund und auch den Hanauer Oberbürgermeister Kaminsky wiederholt beleidigt. Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der Vater des Attentäters sei zweifelsohne rassistisch. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann volle Schuldfähigkeit bescheinigt.
Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage kündigten an, Rechtsmittel einzulegen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Nebenklage eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung.
Der Sohn des Verurteilten hatte 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.