Reform im Abstammungsrecht
Kann es auch zwei Väter geben?

Zwei Väter zusätzlich zur Mutter? Was rechtlich derzeit nicht geht, ist bereits häufiger soziale Realität. Die Politik plant daher eine Reform des Abstammungsrechts, um insbesondere die Rechte leiblicher Väter zu stärken.

    Ein Vater berührt während eines Infant Handling Kurses die Hand seines Kindes. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP angekündigt, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Für das Vorhaben kursieren unterschiedliche Begriffe, mal ist von Vaterschaftsurlaub, mal von Väterzeit die Rede - da es meistens Vätern zugutekäme.
    Vaterschaft in Deutschland: Wenn nichts anderes angegeben ist, dann ist der Ehemann automatisch der Vater eines Kindes. (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Kann ein Kind zwei Väter haben? Rechtlich gesehen bislang nicht. Aber in der Realität gibt es einige Kinder, die einen sogenannten sozialen und einen leiblichen Vater haben, also einen, der sie erzieht und sich um sie kümmert, und einen Vater, von dem sie abstammen.
    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2024 hatte die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Zugleich eröffnete es die Möglichkeit einer Mehr-Elternschaft. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt: Der Bundestag muss das Abstammungsrecht bis Ende März 2026 neu regeln.

    Inhalt

    Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Abstammungsrecht?

    Eigentlich ging es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 um Vaterschaftsanfechtung. Doch die Karlsruher Richterinnen und Richter machen damit den Weg frei für eine grundsätzliche Neuregelung der gesetzlichen Elternschaft, indem sie die Rechte leiblicher Väter stärken.
    Diese müssten insbesondere in Streitfällen die Chance erhalten, die rechtliche Vaterschaft zu beantragen, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Die aktuellen Regeln seien mit dem grundgesetzlich garantierten Elternrecht nicht vereinbar. Beispielsweise weil leibliche Väter keine Chance auf eine rechtliche Vaterschaft hätten, wenn diese rechtliche Vaterschaft bereits von einem neuen Partner der Mutter übernommen wurde und dieser in einer "sozial-familiären Beziehung" zum Kind stehe.
    Die leiblichen Eltern müssten grundsätzlich die Möglichkeit haben, Elternverantwortung für ihre Kinder zu erhalten und auszuüben, erläuterte Verfassungsgerichtspräsident Harbarth.
    Als leibliche Eltern definiert das Gericht "Mann und Frau, die das Kind durch Geschlechtsverkehr mit ihren Keimzellen gezeugt haben, wenn diese Frau anschließend das Kind geboren hat." Das Urteil bezieht sich also nicht zwingend auf genetische Eltern etwa im Fall einer künstlichen Befruchtung.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts öffnet die Möglichkeit für eine rechtliche Anerkennung von Mehr-Eltern-Familien. Sie schreibt diese jedoch nicht zwingend vor. Es sei verfassungsrechtlich zulässig, per Gesetz eine rechtliche Vaterschaft von mehr als einem Vater auszuschließen. In diesem Fall müsse dem leiblichen Vater aber ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, rechtlicher Vater werden zu können.

    Wer ist nach bisherigem Rechtsverständnis rechtlicher Vater?

    Nach bisherigem Rechtsverständnis können nur zwei Menschen rechtliche Elternteile sein. Und der rechtliche Vater eines Kindes ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Mann,

    • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    • der die Vaterschaft anerkannt hat
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
    Der rechtliche Vater ist laut dem Bundesministerium für Justiz nicht direkt gleichzusetzen mit dem biologischen Vater - also dem Erzeuger. So schreibt das Justizministerium: „Die rechtliche Vaterschaft meint damit diejenige Person, die im Rechtssinne als Vater anzusehen ist, nicht jedoch, wer biologischer oder genetischer Vater beziehungsweise Erzeuger des Kindes ist."
    Nach bisherigem Verständnis könnte es mit mehreren Vätern zu Rollenkonflikten und Kompetenzstreitigkeiten kommen. So hat es das Bundesverfassungsgericht selbst im Jahre 2003 entschieden. Damals hieß es, dass es im Sinne des Kindeswohls läge, wenn die rechtliche Elternschaft auf zwei Elternteile beschränkt bleibe. 
    Das hat Konsequenzen, etwa wenn eine Mutter eine Beziehung mit einem neuen Mann eingeht und diesen beim Standesamt als rechtlichen Vater eintragen lässt. Denn wenn der rechtliche Vater mit dem Kind über längere Zeit in einer Familie zusammenlebt und Verantwortung für es trägt, ist die Anfechtung der gesetzlichen Vaterschaft nach momentaner Rechtslage nicht möglich. "Sozial-familiäre Beziehung" lautet der Begriff im Gesetz. Besteht diese zwischen Kind und rechtlichem Vater, kann der leibliche Vater sich nicht als rechtlicher Vater anerkennen lassen.

    Was war Anlass für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

    Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Jungen sah seine Grundrechte verletzt und hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt. Der Kläger, der namentlich nicht genannt werden möchte, hat sich nach eigenen Angaben nach der Geburt seines Sohnes intensiv um diesen gekümmert. Er und die Mutter waren zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet. Anderthalb Monate später habe ihn die Mutter verlassen und sei eine neue Beziehung eingegangen.
    Seitdem dürfe er seinen Sohn nur noch alle 14 Tage für drei Stunden sehen. Ändern werde sich das nur, wenn er auch der rechtliche Vater werde. Denn nur bei anerkannter Vaterschaft können Väter bei allen Belangen des Kindes wirklich mitreden, mitentscheiden oder das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben.
    Der Kläger hatte deshalb versucht, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Das scheiterte daran, dass die Mutter nicht vor dem Standesamt erschien. Daraufhin hatte der Kläger ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor einem Oberlandesgericht angestrebt. Doch er scheiterte erneut. Grund: Der neue Partner der Mutter war zu diesem Zeitpunkt mit deren Zustimmung bereits als rechtlicher Vater vom Standesamt eingetragen worden.

    Was plant die Bundesregierung? 

    Bis zum 31. März 2026 haben die Karlsruher Richter dem Bundestag Zeit gegeben, eine Neureglung im Abstammungsrecht zu schaffen, die dem leiblichen Vater einen Weg eröffnet, die rechtliche Vaterschaft zu erlangen. Ende 2025 hat das Parlament in Erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Der Entwurf will dem leiblichen Vater mehr Rechte geben. Neu ist außerdem eine Art zweite Chance: Ein früher gescheitertes Verfahren kann neu aufgerollt werden.
    Doch genau dieser Punkt ist politisch umstritten. Kritiker warnen vor Rechtsunsicherheit und wiederholten Gerichtsverfahren. Befürworter verweisen darauf, dass ohne ein solches Korrektiv der leibliche Vater weiterhin ausgeschlossen bleibe - selbst wenn sich die familiären Verhältnisse grundlegend ändern.
    Grundsätzlich soll am Zwei-Eltern-Modell festgehalten werden. Dies wurde von mehreren Experten in der Sachverständigenanhörung Mitte Januar 2026 kritisiert. Rechtsprofessorin Anne Sanders hätte sich gerade bei diesem Punkt mehr Mut gewünscht: „Und zwar könnte man einfach allen drei Eltern eine Elternposition geben, aber zum Beispiel dem Kuckucksvater eine untergeordnete Elternposition mit geringeren Rechten und Pflichten.“
    So etwas wäre ein absolutes Novum für das deutsche Familienrecht. Der Bundestag muss nun in den kommenden Wochen entscheiden, was genau im Gesetz stehen wird. Am Ende wird er die Frage klären müssen, was juristisch mehr wiegt - genetische Abstammung, gelebte Verantwortung oder rechtliche Stabilität? Für die betroffenen Familien geht es am Ende um Entscheidungen, die ein ganzes Leben beeinflussen können.
    nm/ww/nba