
Kirchhoff kritisiert, die festgelegten Bodenrichtwerte seien nicht vergleichbar. So habe etwa die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen geringeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage Neukölln. Außerdem würden individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen und Baumängel nicht berücksichtigt.
Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Verbände raten zu Einspruch
Die Verbände wollen nun in mehreren Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung.
"Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Holznagel. Sehr irritierend sei für die Eigentümer, dass es keine Angaben gebe, was man ab 2025 tatsächlich an Grundsteuer zu zahlen habe. Die Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab, die erst kurzfristig festgelegt werden. Dann sei es aber häufig zu spät, sich gegen die Bescheide zu wehren, warnen die Verbände.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer reformiert werden. Das neue Modell soll ab 2025 greifen.
Diese Nachricht wurde am 17.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.