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Grundsteuer
Verbände wollen gegen neue Berechnung klagen

Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer.

    Prachtvolle Hausfassaden an der Rheinuferpromenade in Düsseldorf.
    Der Verfassungsrechtler Kirchhof hält das Gesetz zur Neuberechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. (imago / Winfried Rothermel)
    Der Verfassungsrechtler Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Kirchhoff kritisierte, die festgelegten Bodenrichtwerte seien nicht vergleichbar. So habe etwa die begehrte Wohnlage Wannsee in Berlin einen geringeren Richtwert erhalten als die weniger attraktive Lage Neukölln. Außerdem würden individuelle Umstände wie Denkmalschutz-Auflagen und Baumängel nicht berücksichtigt. Die Verbände wollen nun in mehreren Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.
    Die Grundsteuer soll ab 2025 neu berechnet werden.
    Diese Nachricht wurde am 17.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.