
"Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden", hieß es zur Begründung. Anlass war ein Bericht der TV-Sendung "RTL Extra". Die Kommission des Bundesverbands für Pferdesport und Pferdezucht hatte daraufhin untersucht, ob im Stall Beerbaum unerlaubte Trainingsmethoden angewandt worden sind.
Im September des vergangenen Jahres hatte bereits die Staatsanwaltschaft Münster ein Ermittlungsverfahren gegen den viermaligen Olympiasieger wegen des Vorwurfs einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, lautete damals die Erklärung.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.