Schön sind die Betonklötze an der Ausfallstraße von Alicante wirklich nicht. Mehr als 20 Stockwerke hat jedes der Gebäude, davor eine von Stürmen zerstörte Schwimmhalle, ein paar Tennisplätze. Bis zum Meer sind es 80 Meter.
Carmen del Amo weiß es ganz genau. Die Behörden haben den Abstand zum Meer ausgemessen, erklärt sie auf ihrem Balkon mit Blick auf das Mittelmeer. Der Block steht also genau in jenem Bereich, den das spanische Parlament 1988 zur Küstenschutz-Zone erklärt hat. Trotzdem kaufte sich die Spanierin 2004 mit ihrem Mann die Wohnung:
" Nur wenige Monate später erfuhren wir von einer Nachbarin: Das Haus liegt innerhalb der 100-Meter-Zone. Das stand nicht im Grundbuch, der Notar wies nicht drauf hin. Die Wohnung ist unverkäuflich und damit wertlos. Wir haben 240.000 Euro bezahlt. Ich habe meine Wohnung in Madrid verkauft und alles hier rein gesteckt. Jetzt habe ich alles verloren."
Die letzten 100 Meter der Küste müssen in Spanien öffentlich zugänglich sein. Hotels, Wohnhäuser, Strandbars oder gar Privatstrände sind dort verboten. Lange Zeit hatte das kaum Konsequenzen, aber jetzt werden auch Wohnungsbesitzer enteignet, deren Gebäude vor Inkrafttreten des Gesetzes ganz legal errichtet wurden. 45.000 Eigentümer sind betroffen, schätzt Carmen del Amo, die inzwischen Vorsitzende einer Interessengemeinschaft ist. In der gleichen Anlage wie sie wohnt auch der 80-jährige Klaus Jäger:
" Ich habe dieses Appartement hier 1979 gekauft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Gesetz anwendet - rückwirkend. Als ich das Appartement gekauft habe, war überhaupt nicht die Rede von illegalen Konstruktionen zu sehr in der Nähe des Meeres. Überhaupt nicht. "
Spaniens Verfassungsgericht hat das Gesetz abgesegnet. Denn das so genannte "öffentliche Interesse" hat in Spanien Vorrang vor dem Privateigentum, erklärt Carmen del Amo. Wenn zum Beispiel privater Grundbesitz einer neuen Eisenbahnstrecke im Weg liegt, kann er enteignet werden. Die Eigentümer werden dann entschädigt. Im Falle der Bauten an der Küste wird ihnen hingegen ein Wohnrecht auf bis zu 60 Jahre gewährt. Die Betroffenen suchen nun Hilfe beim Europaparlament. Die Schwedin Christina Knutson, deren Vater 1973 in die Siedlung in Alicante eingezogen ist, erklärt:
" Das ist kein schlechtes Gesetz. Das ist eine gute Idee, die Küste zu schützen. Aber es gilt nur, wenn es den Politikern in den Kram passt. Seit 1988 hätte auf den letzten 100 Metern Küste nichts mehr gebaut werden dürfen. Unternehmer, Grundbesitzer und korrupte Politiker haben trotzdem weiter spekuliert. In unserem Fall wird es rückwirkend angewandt. Das kann ich nicht akzeptieren."
Tatsächlich haben die Behörden das Gesetz jahrlang ignoriert. Mit den vorgeschriebenen Vermessungen zur Ausweisung der Schutzgebiete wurde erst 2004 begonnen. Bis dahin erteilten korrupte Lokalpolitiker den mächtigen Baukonzernen weiter Tausende von Baugenehmigungen innerhalb der 100-Meter-Zone. Erleichtert wurden die Verkäufe zudem dadurch, dass in den Grundbüchern bisher zwar vermerkt wird, ob eine Wohnung mit einer Hypothek belastet ist, aber nicht, ob sie in der Küstenschutzzone liegt. –
Mingo López von der örtlichen Umweltschutzgruppe ist dennoch stolz auf das Gesetz, das die Privatisierung von Spaniens Küste verbietet. Er meint aber auch, Besitzer von Wohnungen, die vor 1988 errichtet wurden, müssten entschädigt werden. Vor allem aber müsse das Gesetz bei neuen Bauvorhaben konsequenter angewandt werden.
" Hier am Strand von La Albufereta ist ein neuer Jachthafen geplant. Das ist typisch für die Gegend hier. Es ist kein großer Hafen, aber eine Mole im Meer und Zufahrtsstraßen werden notwendig. Überall hier in der Region sind solche neuen Häfen geplant. Im Falle der Häfen missachten die Behörden das Gesetz ganz eindeutig."
Die Jachthäfen zerstören nicht nur die Küste, sondern vor allem die Vegetation auf dem Meeresgrund, erklärt López. Verstärkte Bodenerosion und größere Sturmschäden an der Küste seien die Folge. Es hängt jetzt vor allem vom Umweltministerium ab, wie der gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Küste weiter umgesetzt wird.
Carmen del Amo weiß es ganz genau. Die Behörden haben den Abstand zum Meer ausgemessen, erklärt sie auf ihrem Balkon mit Blick auf das Mittelmeer. Der Block steht also genau in jenem Bereich, den das spanische Parlament 1988 zur Küstenschutz-Zone erklärt hat. Trotzdem kaufte sich die Spanierin 2004 mit ihrem Mann die Wohnung:
" Nur wenige Monate später erfuhren wir von einer Nachbarin: Das Haus liegt innerhalb der 100-Meter-Zone. Das stand nicht im Grundbuch, der Notar wies nicht drauf hin. Die Wohnung ist unverkäuflich und damit wertlos. Wir haben 240.000 Euro bezahlt. Ich habe meine Wohnung in Madrid verkauft und alles hier rein gesteckt. Jetzt habe ich alles verloren."
Die letzten 100 Meter der Küste müssen in Spanien öffentlich zugänglich sein. Hotels, Wohnhäuser, Strandbars oder gar Privatstrände sind dort verboten. Lange Zeit hatte das kaum Konsequenzen, aber jetzt werden auch Wohnungsbesitzer enteignet, deren Gebäude vor Inkrafttreten des Gesetzes ganz legal errichtet wurden. 45.000 Eigentümer sind betroffen, schätzt Carmen del Amo, die inzwischen Vorsitzende einer Interessengemeinschaft ist. In der gleichen Anlage wie sie wohnt auch der 80-jährige Klaus Jäger:
" Ich habe dieses Appartement hier 1979 gekauft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein Gesetz anwendet - rückwirkend. Als ich das Appartement gekauft habe, war überhaupt nicht die Rede von illegalen Konstruktionen zu sehr in der Nähe des Meeres. Überhaupt nicht. "
Spaniens Verfassungsgericht hat das Gesetz abgesegnet. Denn das so genannte "öffentliche Interesse" hat in Spanien Vorrang vor dem Privateigentum, erklärt Carmen del Amo. Wenn zum Beispiel privater Grundbesitz einer neuen Eisenbahnstrecke im Weg liegt, kann er enteignet werden. Die Eigentümer werden dann entschädigt. Im Falle der Bauten an der Küste wird ihnen hingegen ein Wohnrecht auf bis zu 60 Jahre gewährt. Die Betroffenen suchen nun Hilfe beim Europaparlament. Die Schwedin Christina Knutson, deren Vater 1973 in die Siedlung in Alicante eingezogen ist, erklärt:
" Das ist kein schlechtes Gesetz. Das ist eine gute Idee, die Küste zu schützen. Aber es gilt nur, wenn es den Politikern in den Kram passt. Seit 1988 hätte auf den letzten 100 Metern Küste nichts mehr gebaut werden dürfen. Unternehmer, Grundbesitzer und korrupte Politiker haben trotzdem weiter spekuliert. In unserem Fall wird es rückwirkend angewandt. Das kann ich nicht akzeptieren."
Tatsächlich haben die Behörden das Gesetz jahrlang ignoriert. Mit den vorgeschriebenen Vermessungen zur Ausweisung der Schutzgebiete wurde erst 2004 begonnen. Bis dahin erteilten korrupte Lokalpolitiker den mächtigen Baukonzernen weiter Tausende von Baugenehmigungen innerhalb der 100-Meter-Zone. Erleichtert wurden die Verkäufe zudem dadurch, dass in den Grundbüchern bisher zwar vermerkt wird, ob eine Wohnung mit einer Hypothek belastet ist, aber nicht, ob sie in der Küstenschutzzone liegt. –
Mingo López von der örtlichen Umweltschutzgruppe ist dennoch stolz auf das Gesetz, das die Privatisierung von Spaniens Küste verbietet. Er meint aber auch, Besitzer von Wohnungen, die vor 1988 errichtet wurden, müssten entschädigt werden. Vor allem aber müsse das Gesetz bei neuen Bauvorhaben konsequenter angewandt werden.
" Hier am Strand von La Albufereta ist ein neuer Jachthafen geplant. Das ist typisch für die Gegend hier. Es ist kein großer Hafen, aber eine Mole im Meer und Zufahrtsstraßen werden notwendig. Überall hier in der Region sind solche neuen Häfen geplant. Im Falle der Häfen missachten die Behörden das Gesetz ganz eindeutig."
Die Jachthäfen zerstören nicht nur die Küste, sondern vor allem die Vegetation auf dem Meeresgrund, erklärt López. Verstärkte Bodenerosion und größere Sturmschäden an der Küste seien die Folge. Es hängt jetzt vor allem vom Umweltministerium ab, wie der gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Küste weiter umgesetzt wird.