Auf den Tiefkühlpackungen und an der Fischtheke muss künftig nachzulesen sein, ob ein Fisch gezüchtet, ob er aus Binnengewässern oder aus dem Meer gefangen wurde. Außerdem müssen die Fischarten genauer benannt werden. Während zum Beispiel im Handel bislang die Sammelbezeichnung Tunfisch ausreicht, muss es künftig heißen: Roter Tunfisch oder Langflossentun oder Echter Bonito. In ihren Fangvorschriften unterscheidet die Europäische Union diese Arten schon lange. Um den Fischnachwuchs zu schützen, gilt für jede einzelne Art eine bestimmte Mindestgröße, ab der die Fische gefangen werden dürfen. Doch gelten diese Maßstäbe leider nur innerhalb der EU-Gewässer. Und da es andererseits jene pauschalen Handelsbezeichnungen gibt, deshalb können die großen Fischereibetriebe ihre Kontrolleure immer wieder an der Nase herumführen. Weil die großen Flotten nämlich sowohl innerhalb des europäischen Hoheitsgebietes als auch außerhalb fangen...
...und Fischarten, obwohl sie den selben Namen tragen, auch unterschiedliche Mindestmaßregelungen haben, so dass sich die Fischer und der Handel des Öfteren darauf hinausreden konnten, es handele sich ja jeweils um die Art mit dem größeren Mindestmaß.
Hartmut Schlapper vom Bundesverbraucherschutzministerium begrüßt die EU-Verordnung als Schritt zur besseren Information der Verbraucher. Zumal Fischer wie Händler künftig angeben müssen, in welchem Seegebiet die Tiere gefangen wurden. Allerdings hat die EU mit nur zwölf Fanggebieten weltweit ein sehr grobes Raster gewählt. So reicht das Gebiet namens Nordostatlantik von den deutschen Küsten bis nach Island. Christian von Dorrien vom WWF, dem World Wide Fund for Nature, kritisiert:
Es müsste eigentlich heißen Nordsee, oder es müsste heißen rund um Island, oder so etwas in der Art. (S) Die Gebiete der Welternährungsorganisation sind teilweise wesentlich feinmaschiger, so dass also eigentlich genauere Angaben erlaubt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die neuen Kennzeichnungsvorschriften gelten nur für frischen oder gefrorenen Fisch, der nicht weiter verarbeitet wurde. Der ministerielle Verbraucherschützer Schlapper rechnet vor, dass somit weniger als die Hälfte der in Deutschland verkauften Fischprodukte gekennzeichnet werden müssen.
Da wir einen Markt weitgehend von Conveniance-Produkten in Deutschland haben, also: Dosenprodukte, panierte Produkte, ich denke nur an die Fischstäbchen und Schlemmerfilets, so fehlt doch ein wesentlicher Teil der Fisch- und Fischereierzeugnisse. Das wird in den nächsten Jahren nachzuholen sein.
Wenn die neue EU-Verordnung also nur ein bescheidener Schritt zur besseren Information der Verbaucher ist, so ist sie sogar nur ein winziges Schrittchen zum besseren Schutz der Meeresfauna. Findet der Umweltschützer von Dorrien:
Und deswegen fordern wir vom WWF eben einen Abbau der viel zu großen Fangflotten, vernünftige Fangquoten und Regeln, die auch den Beifang von anderen Arten regeln, die man eigentlich gar nicht fangen will, die aber zu Tausenden teilweise in der Fischerei mit umkommen.
So stellt sich der Umweltverband WWF die nächsten großen Schritte der Europäischen Union vor. Doch selbst der kleine Schritt zur besseren Kennzeichnung von Fisch ist noch nicht richtig vollzogen. In einem deutschen Gesetz muss geregelt werden, auf welche Weise die Verbraucher ab Januar an der Fischtheke zu informieren sind. Dieses Gesetz gibt es aber noch nicht. Deshalb haben die Fischhändler vorübergehend freie Hand bei der Auslegung der EU-Verordnung. Margret Ursprung vom Verband des Fischfachhandels:
Wir hätten es gerne, dass diese Informationen nicht auf den Preisschildern selber vermerkt werden müssen, sondern dass es eine Lösung gibt, die Unterlagen in einer Kladde auf der Theke, in einer Anschlagtafel oder eben, was noch besser wäre, ihm auf dem Kassenbon mit nach Hause zu geben.
Der Kunde würde erst nach dem Bezahlen erfahren, welchen Fisch er da gekauft hat? Das wäre wohl kaum im Sinne des europäischen Gesetzgebers.