Dieter Nürnberger in Berlin - wie fällt sie aus?
Als vor einem Jahr das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft trat, gehörte die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" zu den eifrigsten Kritikern – und diese Bewertung hat sich bis heute nicht geändert. Man fordert weiterhin eine – so wörtlich – "Kultur der Offenheit" in den Amtsstuben. Als das Gesetz am 1. Mai 2008 wirksam wurde, versprach ja der damalige Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer, dass die Behörden von sich aus nun Ross und Reiter nennen würden – auf die Einlösung dieses Anspruches warte man bis heute allerdings vergeblich, sagt Matthias Wolfschmidt, der stellvertretende Geschäftsführer von "Foodwatch".
"Es wurde ja versprochen, dass seitens der Behörden dafür gesorgt würde, dass niemand in der Bevölkerung mehr getäuscht, betrogen oder gesundheitlich gefährdet werden würde. All diese Versprechungen lassen sich nicht halten, sie sind nicht eingetroffen. Man muss sagen: Das Verbraucherinformationsgesetz in seiner heutigen Form ist gescheitert."
Dieses Scheitern des Gesetzes macht "Foodwatch" vor allem am Verhalten der Unternehmen und auch der zuständigen Behörden fest. In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung ja Aufgabe der Bundesländer, und kontrolliert werden Betriebe die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder auch kosmetische Artikel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt davon ab, welche möglichen Risiken von den Verbrauchsgütern ausgehen können. Doch habe sich gezeigt, dass die Unternehmen weiterhin vielfältige Möglichkeiten hätten, die Auskunft gegenüber den Behörden zu verweigern, sagt Matthias Wolfschmidt. Der gewünschten Transparenz seien damit Grenzen gesetzt.
"Die Unternehmen können ganz regelmäßig Einspruch gegen die Informationsbegehren, die seitens der Bevölkerung an die Behörden gestellt wurden, einlegen. Das betreffende Unternehmen sagt dann in der Regel, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handele. Somit ist man gegen die Veröffentlichung einer solchen Information und dann kommt es erstmal zu einem entsprechenden Verwaltungsverfahren. "Foodwatch" hat im vergangenen Dezember eine Bilanz vorgelegt, die da lautete, dass über 80 Prozent unserer Anfragen nicht fristgemäß beantwortet wurden. An dieser Quote hat sich bis heute nicht viel geändert."
Man lässt also kein gutes Haar am Verbraucherinformationsgesetz. Mit einer kleinen Ausnahme: Denn das VIG erlaube immerhin, dass Gaststätten, die bei Kontrollen negativ aufgefallen sind, künftig im Internet veröffentlicht werden dürfen. Der Berliner Bezirk Pankow tut dies seit März 2009; eine sehr umstrittene Maßnahme, und bislang auch die einzige dieser Art in Deutschland. Hygienesünder würden hier beim Namen genannt, dies sei durchaus ein Fortschritt, sagt "Foodwatch". Und man blickt hierbei etwas neidisch auf Dänemark, hier gibt es bereits seit 2001 ein ähnliches System. Kleine "Smileys" - also eine grafische Umsetzung von Gesichtern, mal lächelnd, mal schmollend - informieren seitdem über die Ergebnisse der Untersuchungen. Und Restaurants und auch Betriebe müssen die "Smileys" denn auch aushängen, um die Kunden zu informieren. Paul Ottosen war einer der Gründungsväter dieser "Smileys" in Dänemark, er ist heute an der Dänischen Botschaft in Berlin. Er zieht ein positives Fazit.
"Das ist ein großer Erfolg. Natürlich gab es zu Beginn auch in Dänemark kontroverse Diskussionen über diese Maßnahme. Und wie in Deutschland waren auch hier die Gaststätten sehr zurückhaltend. Heute sind sie alle zufrieden, die Wirtschaft und auch die Verbraucher. Das dänische "Smiley"-System ist recht bekannt. Wir haben nun eine bessere Lebensmittelsicherheit geschaffen."
Die Zufriedenheit vieler Betriebe und Gaststätten hänge auch damit zusammen, dass sich die große Mehrzahl der ordentlich arbeitenden Unternehmen auf diesem Weg von den Schwarzen Schafen in der Branche distanzieren könnte. "Foodwatch" will das dänische Modell nun auch für Deutschland - man präsentierte heute auch eine kleine Umfrage, wonach über 80 Prozent der Befragten in Deutschland dies gutheißen würden.
Generell aber will man das Verbraucherinformationsgesetz reformieren, der Gesetzgeber hat ja eine Überprüfung nach zwei Jahren vorgesehen, so lange müsse man nicht warten, sagt Matthias Wolfschmidt.
"Wir sind dafür, dass man das Gesetz grundsätzlich neu aufsetzt. Der Zweck des Gesetzes muss präzisiert werden. Die Veröffentlichungen von Behördenwissen sollten zum Regelfall erklärt werden. Die Nicht-Veröffentlichung sollte begründungspflichtig werden. Natürlich müssen auch Unternehmen geschützt werden, aber da muss es eine Abwägung geben, die generell erst einmal zugunsten der Öffentlichkeit geschieht. Und nicht wie derzeit zugunsten der Betriebe. Oder auch zugunsten des Amtsgeheimnisses, denn hierauf berufen sich die deutschen Behörden traditionell immer noch zu oft."
Das Fazit von "Foodwatch" über das Verbraucherinformationsgesetz fällt also sehr negativ aus, was keine große Überraschung ist.
www.foodwatch.de/
Als vor einem Jahr das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft trat, gehörte die Verbraucherschutzorganisation "Foodwatch" zu den eifrigsten Kritikern – und diese Bewertung hat sich bis heute nicht geändert. Man fordert weiterhin eine – so wörtlich – "Kultur der Offenheit" in den Amtsstuben. Als das Gesetz am 1. Mai 2008 wirksam wurde, versprach ja der damalige Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer, dass die Behörden von sich aus nun Ross und Reiter nennen würden – auf die Einlösung dieses Anspruches warte man bis heute allerdings vergeblich, sagt Matthias Wolfschmidt, der stellvertretende Geschäftsführer von "Foodwatch".
"Es wurde ja versprochen, dass seitens der Behörden dafür gesorgt würde, dass niemand in der Bevölkerung mehr getäuscht, betrogen oder gesundheitlich gefährdet werden würde. All diese Versprechungen lassen sich nicht halten, sie sind nicht eingetroffen. Man muss sagen: Das Verbraucherinformationsgesetz in seiner heutigen Form ist gescheitert."
Dieses Scheitern des Gesetzes macht "Foodwatch" vor allem am Verhalten der Unternehmen und auch der zuständigen Behörden fest. In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung ja Aufgabe der Bundesländer, und kontrolliert werden Betriebe die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder auch kosmetische Artikel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt davon ab, welche möglichen Risiken von den Verbrauchsgütern ausgehen können. Doch habe sich gezeigt, dass die Unternehmen weiterhin vielfältige Möglichkeiten hätten, die Auskunft gegenüber den Behörden zu verweigern, sagt Matthias Wolfschmidt. Der gewünschten Transparenz seien damit Grenzen gesetzt.
"Die Unternehmen können ganz regelmäßig Einspruch gegen die Informationsbegehren, die seitens der Bevölkerung an die Behörden gestellt wurden, einlegen. Das betreffende Unternehmen sagt dann in der Regel, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handele. Somit ist man gegen die Veröffentlichung einer solchen Information und dann kommt es erstmal zu einem entsprechenden Verwaltungsverfahren. "Foodwatch" hat im vergangenen Dezember eine Bilanz vorgelegt, die da lautete, dass über 80 Prozent unserer Anfragen nicht fristgemäß beantwortet wurden. An dieser Quote hat sich bis heute nicht viel geändert."
Man lässt also kein gutes Haar am Verbraucherinformationsgesetz. Mit einer kleinen Ausnahme: Denn das VIG erlaube immerhin, dass Gaststätten, die bei Kontrollen negativ aufgefallen sind, künftig im Internet veröffentlicht werden dürfen. Der Berliner Bezirk Pankow tut dies seit März 2009; eine sehr umstrittene Maßnahme, und bislang auch die einzige dieser Art in Deutschland. Hygienesünder würden hier beim Namen genannt, dies sei durchaus ein Fortschritt, sagt "Foodwatch". Und man blickt hierbei etwas neidisch auf Dänemark, hier gibt es bereits seit 2001 ein ähnliches System. Kleine "Smileys" - also eine grafische Umsetzung von Gesichtern, mal lächelnd, mal schmollend - informieren seitdem über die Ergebnisse der Untersuchungen. Und Restaurants und auch Betriebe müssen die "Smileys" denn auch aushängen, um die Kunden zu informieren. Paul Ottosen war einer der Gründungsväter dieser "Smileys" in Dänemark, er ist heute an der Dänischen Botschaft in Berlin. Er zieht ein positives Fazit.
"Das ist ein großer Erfolg. Natürlich gab es zu Beginn auch in Dänemark kontroverse Diskussionen über diese Maßnahme. Und wie in Deutschland waren auch hier die Gaststätten sehr zurückhaltend. Heute sind sie alle zufrieden, die Wirtschaft und auch die Verbraucher. Das dänische "Smiley"-System ist recht bekannt. Wir haben nun eine bessere Lebensmittelsicherheit geschaffen."
Die Zufriedenheit vieler Betriebe und Gaststätten hänge auch damit zusammen, dass sich die große Mehrzahl der ordentlich arbeitenden Unternehmen auf diesem Weg von den Schwarzen Schafen in der Branche distanzieren könnte. "Foodwatch" will das dänische Modell nun auch für Deutschland - man präsentierte heute auch eine kleine Umfrage, wonach über 80 Prozent der Befragten in Deutschland dies gutheißen würden.
Generell aber will man das Verbraucherinformationsgesetz reformieren, der Gesetzgeber hat ja eine Überprüfung nach zwei Jahren vorgesehen, so lange müsse man nicht warten, sagt Matthias Wolfschmidt.
"Wir sind dafür, dass man das Gesetz grundsätzlich neu aufsetzt. Der Zweck des Gesetzes muss präzisiert werden. Die Veröffentlichungen von Behördenwissen sollten zum Regelfall erklärt werden. Die Nicht-Veröffentlichung sollte begründungspflichtig werden. Natürlich müssen auch Unternehmen geschützt werden, aber da muss es eine Abwägung geben, die generell erst einmal zugunsten der Öffentlichkeit geschieht. Und nicht wie derzeit zugunsten der Betriebe. Oder auch zugunsten des Amtsgeheimnisses, denn hierauf berufen sich die deutschen Behörden traditionell immer noch zu oft."
Das Fazit von "Foodwatch" über das Verbraucherinformationsgesetz fällt also sehr negativ aus, was keine große Überraschung ist.
www.foodwatch.de/