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Verbraucherschützer fordern 15 Euro Nachlass pro Monat bei schlechter Internetversorgung - Kritik an geltender Regelung

Haushalte mit schlechterer Internetversorgung als vertraglich zugesichert, sollten laut Verbraucherschützern eine Preisreduktion von 15 Euro pro Monat bekommen.

    Grüngelbe Glasfaserkabel sind in einem Rechenzentrum verbaut.
    Wenn die Internetversorgung nicht dem Vertrag entspricht, sollen die Haushalte eine Preisminderung erhalten. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Bei dem seit Ende 2021 geltenden Minderungsanspruch gebe es gravierende Probleme bei der Durchsetzung, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. Daher sei eine pauschale Regelung nötig. In der Praxis könnten Verbraucher von ihrem Recht nur schwer Gebrauch machen, heißt es.
    Die derzeitige Regelung enthält Kriterien, ab wann Verbraucher einen Minderungsanspruch haben. Es gilt als aufwendig, bis sie ihr Anrecht bescheinigt bekommen. Zudem gibt es Interpretationsspielraum bei der Frage, wie hoch die Preisminderung ausfallen soll.
    Ziel des Gesetzes sollte auch sein, den Druck auf die Internetanbieter so zu erhöhen, dass sie für gute Netze sorgen.
    Diese Nachricht wurde am 16.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.