
In den ersten sechs Monaten meldete der vzbv insgesamt 476 Beschwerden zu online vertriebenen Darlehen. Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres waren es nur 273 Fälle. Hauptbeschwerdegrund bei Verbraucherdarlehen, die online angeboten wurden, sind den Angaben zufolge sogenannte untergeschobene Verträge - also Verträge, die jemand ohne sein Wissen oder ausdrückliche Zustimmung abschließt, etwa durch Täuschung oder irreführende Aussagen.
vzbv: Unterschrift sollte bei Abschluss von Kreditverträgen weiterhin erforderlich sein
Die Zahlen sind aus Sicht des Verbandes ein Argument gegen eine gesetzliche Änderung, die im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie in nationales Recht geplant ist. Ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Finanzierungshilfen zukünftig statt der Schriftform die Textform genügen soll. Das bedeutet, dass eine Unterschrift dann nicht mehr erforderlich ist. Dies sieht das Justizministerium als Beitrag zum Abbau unnötiger bürokratischer Hürden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht das anders. "Wenn nur noch ein Kästchen angeklickt werden muss, um einen Kredit aufzunehmen, haben Betrüger leichtes Spiel", warnt vzbv-Vorständin Pop. Sie plädiert dafür, die Unterschrift als Voraussetzung für den Abschluss eines Kreditvertrags beizubehalten.
Betrügerische Trading-Plattformen
Mehrfach berichteten Verbraucher den Angaben zufolge von Mitarbeitern betrügerischer Trading-Plattformen oder vermeintlicher Finanzdienstleister, die sie zur Durchführung eines Video-Ident-Verfahrens bewegen wollten. Anstatt dadurch wie versprochen ein Konto zu bestätigen, einen Gewinn auszuzahlen oder ein angeblich gesichertes Kapital auszuzahlen, nahmen die Betrüger im Namen der Betroffenen Kredite auf oder eröffneten Konten, über die ihre Opfer keine Kontrolle haben.
Diese Nachricht wurde am 09.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.