Handgepäck-Gebühren
Verbraucherschützer verklagen Fluggesellschaften

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen mehrere Fluggesellschaften Klage erhoben, weil sie Handgepäck-Gebühren verlangen.

    Handgepäck-Piktogramm, fotografiert auf dem Stansted Airport in London
    Verbraucherschützer fordern von Fluggesellschaften ein "angemessen" großes Handgepäck-Stück kostenlos zu befördern. (picture-alliance/ dpa)
    Vorständin Pop sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Airlines seien rechtlich verpflichtet, ein "angemessenes" Handgepäck ohne zusätzliche Kosten zu befördern. Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Pop forderte die EU auf, klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck festzulegen. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden.
    Diese Nachricht wurde am 02.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.