
Die Grenze steige auf voraussichtlich 603 Euro im Monat, teiltedie Minijob-Zentrale in Bochum mit. Bislang liegt sie bei 556 Euro. Grund für den Anstieg ist der höhere Mindestlohn. Minijobberinnen und Minijobber hätten denselben Anspruch auf die gesetzliche Lohnuntergrenze wie alle anderen Beschäftigten, erklärte die Minijob-Zentrale. Erhöhe sich der Mindestlohn, steige automatisch die Verdienstgrenze bei geringfähigen Beschäftigungen.
Ab dem 2. Januar 2026 soll gemäß der Einschätzung der unabhängigen Mindestlohnkommission die Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro brutto pro Stunde steigen.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.