
Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte, wurde ein Eilantrag des Vereins gegen diese Einstufung im Verfassungsschutzbericht abgelehnt. Die "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost" setzt sich nach eigenen Angaben für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein. Nach Auffassung des Gerichts gibt es jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Organisation völkerverständigungswidrige Absichten verfolgt. In der Begründung verweist das Gericht insbesondere auf mehrere öffentliche Äußerungen nach dem Hamas-Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023.
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin war Ende April zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen und hatte dem Verfassungsschutz die Einstufung der Vereinigung "Jüdische Stimme" als extremistisch untersagt. In dem Kölner Verfahren seien nun neuere Erkenntnisse berücksichtigt worden, heißt es. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde eingelegt werden.
(13 L 3120/25)
(VG 1 L 787/25)
(VG 1 L 787/25)
Diese Nachricht wurde am 21.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
