
Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass die Einstufung als gesichert extremistisch "keiner ausreichenden Tatsachengrundlage" entspreche. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Verein, der sich nach seiner Satzung für eine Friedenslösung zwischen Israel und Palästina einsetzt, hatte gegen eine Erwähnung in drei Passagen des Verfassungsschutzberichts geklagt. Die "Jüdische Stimme" wirft Israel unter anderem eine Kolonisierungspolitik gegenüber den Palästinensern vor.
(VG 1 L 787/25)
Diese Nachricht wurde am 27.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
