
Das beschloss der Bundestag in Berlin. Im Anschluss passierte das Gesetz auch den Bundesrat. Die neuen Regelungen sehen schlankere Verfahren für die Planung und Genehmigung von Wind- und Solarenergieanlagen vor. So können etwa Prüfungen zur Umweltverträglichkeit und zu Auswirkungen für den Artenschutz entfallen, wenn bei der Ausweisung des Gebiets bereits ähnliche Untersuchungen stattgefunden haben. Behörden müssen die Öffentlichkeit künftig auch online über Planungen informieren.
Das Gesetz geht auf die im Dezember beschlossene EU-Notfallverordnung zurück.
Diese Nachricht wurde am 03.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.