
Das teilte die zuständige Kammer mit. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8.000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zu beenden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Brigadegeneral vor, Straftaten von ihm untergebenen Soldaten nicht gemeldet zu haben. Bei der KSK waren bei einer Inventur im Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände an Munition registriert worden. Der Kommandeur soll entschieden haben, dass Soldaten entwendete Munition anonym zurückgeben konnten.
Diese Nachricht wurde am 19.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.