
Das teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Hintergrund der Ermittlungen war, dass persönliche Daten einer Adressatin der Drohbriefe - der Frankfurter Rechtsnwältin Basay-Yildiz - unbefugt von einem Dienstcomputer in einem Frankfurter Polizeirevier abgefragt wurden. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, ein hinreichender Tatverdacht gegen die beiden Polizisten habe nicht begründet werden können. Basay-Yildiz hat bereits Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.
In den Jahren 2018 und 2019 waren insgesamt fast 200 Drohschreiben und Bombendrohungen an Personen des öffentlichen Lebens und an Behörden versandt worden. Der Verfasser, ein 54 jähriger Rechtsextremer aus Berlin, wurde im Jahr 2021 gefasst und später zu einer Haftstrafe von fast sechs Jahren verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.