Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse scheitert

Eine Vermieterin aus Berlin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert.

    Das Gericht sah in der Regelung keine Verletzung von Grundrechten. Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse 2020 bis Ende 2025. Im vergangenen Jahr war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.
    Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.