
Damit scheiterte der Kläger letztinstanzlich. Er hatte sich seit 2014 gegen die Beiträge gewehrt. Er argumentierte, der Mitteldeutsche Rundfunk habe gegen die Verfassung verstoßen, weil er nicht ausreichend transparent und unabhängig von staatlichen Institutionen gearbeitet habe. Konkret ging es dem Kläger um die Zusammensetzung und Arbeit der MDR-Aufsichtsgremien.
Die Karlsruher Richter erklärten in ihrem jetzt veröffentlichten Beschluss, der Kläger habe nicht begründet, warum die behauptete mangelnde Staatsferne und Transparenz zu einer unzureichenden Programmvielfalt führe. Zuvor hatten bereits mehrere Verwaltungsgerichte die Klage abgewiesen.
(AZ: 1 BvR 622/24)
Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.