Sonntag, 12. Mai 2024

Uganda
Verfassungsgericht bestätigt umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz, stellt aber Grundrechtsverletzungen fest

Das Verfassungsgericht in Uganda hat eine Klage gegen ein Gesetz zurückgewiesen, das harte Strafen für die LGBTQ-Community vorsieht.

03.04.2024
    Eine Regenbogenfahne weht vor einem Gebäude im Wind.
    Frei leben und lieben - das wird in Uganda hart bestraft. (picture alliance / dpa / Revierfoto)
    Die Richter erklärten in der Hauptstadt Kampala, das Gesetz werde weder in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt noch ausgesetzt. Zugleich stellte das Gericht aber fest, dass in Teilen gegen einige Grundrechte verstoßen werde, so etwa gegen jenes auf Privatsphäre. Gegen das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof Ugandas vorgegangen werden.
    Geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und zwei Parlamentsabgeordnete der regierenden Partei "Nationale Widerstandsbewegung". Dem Gesetz zufolge stellt die "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" ein Verbrechen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann. Wer in einer homosexuellen Beziehung lebt, kann zum Tode verurteilt werden. Vollstreckt wurde die Todesstrafe in Uganda allerdings seit Jahren nicht mehr.
    Diese Nachricht wurde am 03.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.