
Es geht um die Frage, ob 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemiefolgen vorgesehen waren, stattdessen für Modernisierungsmaßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung verwendet werden können. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte sich an das Gericht gewandt. Sie hält das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig.
Für die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen, wurde in der Notlage der Pandemie die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Die Mittel wurden dann aber doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 wurden die Kreditermächtigungen mit Zustimmung des Bundestages rückwirkend in den Energie- und Klimafonds verschoben.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.