
Das Gericht entschied in Warschau, eine Halbierung des Unterrichts von zwei auf eine Stunde pro Woche verstoße gegen die Verfassung. Die polnische Bildungsministerin Nowacka erklärte, sie erkenne den Richterspruch nicht an. Sie verweis darauf, dass das Parlament dem Verfassungsgericht im März 2024 die Legitimität abgesprochen habe. Der Parlamentsbeschluss mit der Stimmenmehrheit des liberalen Regierungslagers war damals damit begründet worden, dass die rechtskonservative Vorgängerregierung Verfassungrichter rechtswidrig ernannt habe.
Die polnische Katholische Bischofskonferenz rief die Regierung auf, das Verfassungsurteil zu befolgen und die Reduzierung des Religionsunterrichts rückgängig zu machen. Ansonsten werde man rechtliche Schritte ergreifen.
In Polen ist die Teilnahme an dem Unterricht freiwillig.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.