
Das hat nach Informationen von NDR und WDR das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Verteidiger von Maja T. hatte einen Eilantrag eingereicht. Eine Auslieferung wurde daraufhin bis zu einer endgültigen Entscheidung untersagt.
Maja T. bezeichnet sich selbst als non-binär. Recherchen zufolge wird gegen Maja T. wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Es geht demnah um Angriffe auf Rechtsextreme im Februar 2023 in Budapest. Mehrere Menschen wurden damals zusammengeschlagen und zum Teil erheblich verletzt. Maja T. war vor der Auslieferung in Deutschland in Haft.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.