
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Person, die sich als non-binär bezeichnet, war heute früh an die österreichischen Behörden übergeben worden, um von dort aus weiter nach Ungarn gebracht zu werden. Das Berliner Kammergericht hatte die Auslieferung für zulässig erklärt. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss die Berliner Justiz nun eine Rückholung erwirken. Eine Begründung wurde zunächst nicht öffentlich gemacht.
Gegen den mutmaßlichen Linksextremisten wird nach Informationenvon NDR und WDR wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er soll im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen sein. Mehrere Menschen wurden damals zusammengeschlagen und zum Teil erheblich verletzt.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.